Im Rahmen einer Dringlichkeitssitzung des UNO-Sicherheitsrats zeigte sich die Schweiz zutiefst besorgt über die Anzahl ziviler Opfer in Gaza und darüber, dass Krankenhäuser, UNO-Gebäude und andere zivile Einrichtungen im Gazastreifen getroffen wurden. Sie unterstrich, dass die Pflichten des humanitären Völkerrechts eindeutig sind: Die Zivilbevölkerung und zivile Objekte sind geschützt, in Israel sowie im Gazastreifen.

Gleichzeitig verurteilte die Schweiz gemäss ihrer Position erneut unmissverständlich die Terrorakte und den Raketenbeschuss durch die Hamas gegen die israelische Bevölkerung. Sie forderte die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln in Gaza, die von der Hamas gefangen genommen wurden. Die Schweiz anerkennt das Recht Israels, seine Verteidigung und Sicherheit sicherzustellen und erinnert daran, dass alle Parteien verpflichtet sind, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten. Vor dem Hintergrund der katastrophalen humanitären Lage in Gaza, rief sie dazu auf, eine rasche und ungehinderte Versorgung mit grundlegenden Gütern und Dienstleistungen für alle bedürftigen Zivilisten sicherzustellen.

Newsticker: Lage in Israel und im Besetzten Palästinensischen Gebiet