Die UNO-Generalversammlung hat heute eine Resolution für eine humanitäre Waffenruhe und die Aufstockung der humanitären Hilfe an Gaza verabschiedet. Vergangenen Freitag war eine inhaltlich weitgehend identische Resolution im UNO-Sicherheitsrat an einem Veto der USA gescheitert. Die Resolution, die den 193 UNO-Mitgliedstaaten in der Generalversammlung von Ägypten im Namen der arabischen Staaten vorgelegt wurde, fordert:

  • Eine sofortige humanitäre Waffenruhe
  • Die Einhaltung des humanitären Völkerrechts von beiden Konfliktparteien
  • Den Schutz der israelischen und palästinensischen Zivilbevölkerung
  • Die sofortige Freilassung aller verbliebenen Geiseln

 

Während den Verhandlungen zum Resolutionsentwurf, der dem UNO-Sicherheitsrat vergangenen Freitag von den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zur Abstimmung vorgelegt wurde, konnte die Schweiz erreichen, dass die Forderung nach dem Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten auf beiden Seiten und die sofortige Freilassung aller verbliebenen Geiseln im Textentwurf verankert wurden.

Die Resolution geht auf das dringendste Bedürfnis im Nahen Osten ein: Den Schutz der Zivilbevölkerung auf beiden Seiten. Nach der Abstimmung unterstrich die Schweiz ihre Unterstützung für die Resolution und forderte ihre Umsetzung. Sie erklärte zudem, dass sie unter einer humanitären Waffenruhe eine zeitlich begrenzte humanitäre Pause versteht, die das Recht Israels auf Verteidigung und Sicherheit nicht beeinträchtigt. Schliesslich erinnerte die Schweiz daran, dass die Konfliktparteien ihren Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht nachkommen und die Menschenrechte einhalten müssen. Der Bundesrat befasste sich mit dem Resolutionsentwurf des Sicherheitsrats an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023.

Die Generalversammlung stimmte heute ebenfalls über zwei Änderungsanträge von Österreich und den USA ab. Der österreichische Antrag verlangte die Präzisierung, dass die Geiseln von der Hamas und anderen Gruppen festgehalten werden, derjenige der USA die Verurteilung der Terrorhandlungen der Hamas seit dem 7. Oktober. Beide Anträge scheiterten an einer fehlenden Mehrheit. Die Schweiz unterstützte auch diese beiden Anträge.

Im Gegensatz zu Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats sind Resolutionen der Generalversammlung völkerrechtlich nicht bindend. Vor diesem Hintergrund hat die heute verabschiedete Resolution vor allem eine Signalwirkung. Sie ist als Empfehlung einer Mehrheit der Staatengemeinschaft einzuschätzen. Damit die Generalversammlung Beschlüsse im Bereich Frieden und Sicherheit verabschieden kann, ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die heute verabschiedete Resolution hat einen humanitären Fokus und nimmt Bezug auf das Schreiben von UNO-Generalsekretär Guterres vom 6. Dezember, in welchem er den Sicherheitsrat aufforderte, Massnahmen zu ergreifen, um die humanitäre Notlage im Gazastreifen zu lindern.

Erklärung der Schweiz nach der Abstimmung