UNO-Generalsekretär António Guterres appellierte am 6. Dezember schriftlich an den UNO-Sicherheitsrat, um aufgrund der unhaltbaren Lage im Gazastreifen eine humanitäre Waffenruhe zu fordern. Vor diesem Hintergrund hatten die Vereinigten Arabischen Emirate im Sicherheitsrat eine Resolution eingebracht, die eine sofortige humanitäre Waffenruhe, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und den Schutz der israelischen und palästinensischen Zivilbevölkerung von beiden Konfliktparteien sowie die sofortige Freilassung aller verbliebenen Geiseln fordert. Die Schweiz hatte die Resolution unterstützt. Sie scheiterte jedoch an einem Veto der USA. Während den Verhandlungen hatte sich die Schweiz erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten auf beiden Seiten sowie die Freilassung der Geiseln im Resolutionstext verankert ist.

Die Resolution hätte einen humanitären Fokus gehabt, der auf die Verbesserung der katastrophalen Lage für die Zivilbevölkerung im Gazastreifen abzielte. Nach der Abstimmung machte die Schweiz deutlich, dass die in der Resolution geforderte humanitäre Waffenruhe als eine zeitlich begrenzte humanitäre Pause verstanden wird, die das Recht Israels auf Verteidigung und Sicherheit nicht beeinträchtigt. Der Bundesrat befasste sich mit dem Resolutionsentwurf an seiner heutigen Sitzung.

Die Schweiz bedauert den heutigen Ratsentscheid. Sie wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass sich der Sicherheitsrat auf Schritte einigt, die über die humanitäre Hilfe hinausgehen. Diese ist überlebensnotwenig, doch wird sie den Konflikt nicht lösen. Eine durch beide Seiten verhandelte Zwei-Staaten-Lösung bietet die Grundlage für Frieden und Stabilität im Nahen Osten.

Statement der Schweiz nach der Abstimmung (en)