Angesichts der sich drastisch verschlimmernden Lage im Gazastreifen hat der UNO-Sicherheitsrat heute eine Resolution verabschiedet, die das Ziel hat die humanitäre Hilfe in den Gazastreifen aufzustocken. Die Resolution geht auf die dringenden humanitären Bedürfnisse der Zivilbevölkerung ein, bedauert alle Attacken auf Zivilisten, inkl. Terrorakte – welche diejenigen der Hamas seit dem 7. Oktober miteinschliesst – und fordert folgendes:

  • Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien
  • Raschen und ungehinderten Zugang für Beschleunigung humanitärer Lieferungen in genügendem Umfang, inkl. Mechanismus der UNO für die humanitäre Hilfe und Öffnung verschiedener Grenzübergänge
  • Sofortige und bedingungslose Freilassung aller verbliebenen Geiseln
  • Schutz der Zivilbevölkerung durch beide Konfliktparteien
  • Notwendigkeit einer Zwei-Staaten-Lösung
  • Aufruf zur Schaffung der Voraussetzungen für eine dauerhafte Einstellung der Feindseligkeiten

 

Die Schweiz unterstützte die Resolution, die dem Rat von den Vereinigten Arabischen Emiraten vorgelegt wurde, weil sie dazu beiträgt die katastrophale humanitäre Lage im Gazastreifen zu lindern und verschiedene Aspekte der Schweizer Position zum aktuellen Konflikt aufgenommen wurden. Dazu zählen die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien, die Freilassung aller Geiseln, die Gewährleistung eines sicheren und ungehinderten humanitären Zugangs in den Gazastreifen und die Notwendigkeit einer Zwei-Staaten-Lösung.

Mit dem Ziel, einen schnellen und ungehinderten humanitären Zugang zu ermöglichen, unterstreicht die heute verabschiedete Resolution die dringende Notwendigkeit Schritte ins Auge zu fassen, um die Voraussetzungen für eine dauerhafte Einstellung der Feindseligkeiten zu schaffen. Dies beeinträchtigt das Recht Israels auf Sicherstellung seiner Verteidigung und Sicherheit nicht, sondern soll vielmehr den humanitären Zugang erleichtern und die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln ermöglichen. In ihrer Erklärung nach der Abstimmung begrüsste die Schweiz den Ratsentscheid und unterstrich, dass die heutige Resolution komplementär zum humanitären Völkerrecht sein muss, demzufolge alle Konfliktparteien und andere Staaten verpflichtet sind, Hilfsmassnahmen für die notleidende Bevölkerung zuzulassen und zu erleichtern.

Statement der Schweiz nach der Abstimmung, UNO-Sicherheitsrat, 22.12.2023